Baugenehmigungen -
Obra Mayor


Man unterscheidet grundsätzlich zwischen der „Comunicación prévia de obras, „CPO“ (übersetzt eine „Vorankündigung von Arbeiten“) und der „Obra mayor“ (übersetzt sich mehr oder weniger mit „grösserer Bau“) Was ist der Unterschied zwischen einer CPO und der Obra mayor?

Bei der CPO kündigt der Bauherr der Gemeinde ein Bauvorhaben an. Allerdings sind hier nur kleine oder einfache Bauarbeiten oder Umbaumassnahmen möglich. Für alle anderen Baumassnahmen muss eine Obra mayor beantragt werden. Doch dazu später.Was versteht man unter leichten Baumassnahmen? Darunter fallen das verlegen von Fliesen, Streichen von Wänden, Renovierungsarbeiten welche nicht die Struktur des Hauses/Wohnung beeinträchtigen oder verändern, Installationen, …

Was versteht man unter einer Obra mayor?

Konstruktionsarbeiten für Neubau, Einbau von Zwischendecken, Anbau, Umbau oder Modifizierung, Abriss oder Teilabriss, Erdbewegung, Nutzungsänderung, Baumassnahmen an geschützten oder unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden, Massnahmen zur Veränderung der Infrastruktur und alle Massnahmen, welche nicht unter CPO fallen. Dazu gehören auch Poolneubau und Dachneubau.

Welche Unterlagen brauche ich für die CPO?

Normalerweise können Sie sich auf der Webseite Ihrer zuständigen Gemeinde unter „Urbanismo“ die Formulare herunterladen. Damit verbunden Angaben über die notwendigen Unterlagen. Das variiert natürlich von Gemeinde zu Gemeinde.

Beispiel erforderliche Unterlagen für die Beantragung einer Baugenehmigung in der Gemeinde Calvia

Ausgefüllter Antrag

Das entsprechende Formular kann auf der Webseite herutergeladen werden.

Nachweis der Referencia Catastral (Katasternummer)

Hierbei handelt es sich um einen offiziellen Beleg, der die genaue Kennzeichnung der Immobilie bestätigt.

Lageplan des Gebäudes

Der Lageplan sollte eindeutig zeigen, wo sich das Gebäude befindet und welche Flächen für das Bauvorhaben verwendet werden.

Detailierte Beschreibung oder Zeichnung des Vorhabens mit Kostenvoranschlag

Präzise Darstellung der geplanten Arbeiten oder Umbauten; alternativ eine entsprechende Zeichnung mit einem detaillierten Kostenangebot.

Stellungnahme eines Ingenieurs/Technikers (sofern erforderlich)

Wenn die geplanten Arbeiten die Statik, die Außenfassade, die Bewohnbarkeit oder die Sicherheit des Gebäudes beeinflussen, wird ein Gutachten benötigt, in dem die Unbedenklichkeit der Maßnahmen bestätigt wird.

Angabe der voraussichtlichen Dauer der Arbeiten

Die Arbeiten dürfen nicht länger als zwei Jahre in Anspruch nehmen.

Aussagekräftige Fotos der betroffenen Gebäudeabschnitte

Ggf. Fotos des Ist-Zustandes, auf denen alle betroffenen Stellen klar erkennbar sind.

Bestätigung über Durchführbarkeit und Rechtmäßigkeit

Ein Nachweis dafür, dass die geplanten Maßnahmen grundsätzlich durchführbar und rechtlich unbedenklich sind.

Zahlungsbeleg über die fälligen Gemeindeabgaben

Ein Beleg, dass die entsprechenden Gebühren für das Genehmigungsverfahren entrichtet wurden.

Nachweis über den Abschluss der Arbeiten (nach Fertigstellung)

Im Anschluss an das Projekt ist (falls vorgeschrieben) eine Abschlussmeldung oder Abnahmebescheinigung einzureichen.