Bei der CPO kündigt der Bauherr der Gemeinde ein Bauvorhaben an. Allerdings sind hier nur kleine oder einfache Bauarbeiten oder Umbaumassnahmen möglich. Für alle anderen Baumassnahmen muss eine Obra mayor beantragt werden. Doch dazu später.Was versteht man unter leichten Baumassnahmen? Darunter fallen das verlegen von Fliesen, Streichen von Wänden, Renovierungsarbeiten welche nicht die Struktur des Hauses/Wohnung beeinträchtigen oder verändern, Installationen, …
Konstruktionsarbeiten für Neubau, Einbau von Zwischendecken, Anbau, Umbau oder Modifizierung, Abriss oder Teilabriss, Erdbewegung, Nutzungsänderung, Baumassnahmen an geschützten oder unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden, Massnahmen zur Veränderung der Infrastruktur und alle Massnahmen, welche nicht unter CPO fallen. Dazu gehören auch Poolneubau und Dachneubau.
Normalerweise können Sie sich auf der Webseite Ihrer zuständigen Gemeinde unter „Urbanismo“ die Formulare herunterladen. Damit verbunden Angaben über die notwendigen Unterlagen. Das variiert natürlich von Gemeinde zu Gemeinde.
Das entsprechende Formular kann auf der Webseite herutergeladen werden.
Hierbei handelt es sich um einen offiziellen Beleg, der die genaue Kennzeichnung der Immobilie bestätigt.
Der Lageplan sollte eindeutig zeigen, wo sich das Gebäude befindet und welche Flächen für das Bauvorhaben verwendet werden.
Präzise Darstellung der geplanten Arbeiten oder Umbauten; alternativ eine entsprechende Zeichnung mit einem detaillierten Kostenangebot.
Wenn die geplanten Arbeiten die Statik, die Außenfassade, die Bewohnbarkeit oder die Sicherheit des Gebäudes beeinflussen, wird ein Gutachten benötigt, in dem die Unbedenklichkeit der Maßnahmen bestätigt wird.
Die Arbeiten dürfen nicht länger als zwei Jahre in Anspruch nehmen.
Ggf. Fotos des Ist-Zustandes, auf denen alle betroffenen Stellen klar erkennbar sind.
Ein Nachweis dafür, dass die geplanten Maßnahmen grundsätzlich durchführbar und rechtlich unbedenklich sind.
Ein Beleg, dass die entsprechenden Gebühren für das Genehmigungsverfahren entrichtet wurden.
Im Anschluss an das Projekt ist (falls vorgeschrieben) eine Abschlussmeldung oder Abnahmebescheinigung einzureichen.