Es gibt drei Arten von einer Cédula
Erstbezug (Primera ocupación):
bei Erstbezug (wenn ein Gebäude erstmals fertig gestellt wurde), an- oder umgebaut wurde oder eine Nutzungsänderung in mehr als 60% der bebauten Fläche vollzogen wurde.
Verlängerung (Renovación):
Die Verlängerungsbescheinigung ist nach Ablauf von zehn Jahren zu beantragen.
Karenz (Carencia):
Wenn die Bauarbeiten an dem fraglichen Gebäude vor dem 1. März 1987 erfolgt sind und das Gebäude noch nie eine „cédula“ hatte.
Laufzeit der “cédula”: 10 Jahre und danach muss sie verlängert werden.
Laufzeit der Ausstellung einer „cédula“:
Im Normalfall 10-15 Tage, in ländlichen Gebieten zwischen 1-2 Monaten.
Ausstellungsgebühr:
- 12,02 € für Wohngebäude.
- 24,04 € für Lokale.
- 6,01 € für Plätze in Wohngebäuden.
- 0,66 € für Duplikate.
- Weitere Gebühren: 3,31€ pro beglaubige Unterlagen.
Für eine „cédula de renovación“ benötigt man neben dem Antrag folgende Dokumente:
- Kopie des Kaufvertrages, Escritura oder Grundbuchauszug
- Letzte “cédula” oder wenn nicht verfügbar:
a) Bei städtischen Immobilien eine Stromrechnung
b) Bei ländlichen Immobilien reicht eine Stromrechnung nicht, man muss ebenso eine Kopie des Kaufvertrages sowie die Baufertigstellungs Bescheinigung (certificado final de obra) des Architekten und der Gemeinde einreichen (das Datum der Fertigstellung muss darauf zu sehen sein, damit der Inselrat eine vorherige “cédula” finden kann – immer wenn vor dem Jahr 1992)
- Bestätigung der Bewohnbarkeit durch den Architekten
- Ein aktuelles Foto der Immobilie, datiert und unterschrieben vom Architekten
- Ein Lageplan der Immobilie mit den Katasterdaten unterschrieben vom Architekten
Die Unterlagen 3) 4) 5) werden vom Architekten vorbereitet, dieser benötigt dafür folgende Dokumente:
a) Baufertigstellung Bescheinigung (certificado final de obra) oder Baugenehmigung
b) Vorherige “cédula” oder eine Stromrechnung
Orientative Preise des Architekten
- 180 € + MwSt. im Falle dass der Architekt nur die Unterlagen 3) 4) 5) vorbereitet; der Eigentümer muss dann aber selbst den Antrag beim Inselrat einreichen.
- 250 € + MwSt. mit allen Formalitäten inklusive ( http://www.conselldemallorca.net/)
Für Duplikate der „cédula„ benötigt man neben dem Antrag folgende Dokumente
- Kopie des Kaufvertrag, Escritura oder Grundbuchauszug
- Schriftliche Erklärung dass kein Umbau stattgefunden hat (beigefügtes Dokument)
- Ein aktuelles Foto der Immobilie, datiert und unterschrieben vom Eigentümer
Für die „cédula de primera ocupación“, benötigt man neben dem Antrag folgende Dokumente:
- Kopie des Kaufvertrag, Escritura oder Grundbuchauszug
- Ein aktuelles Foto der Immobilie, datiert und unterschrieben vom Architekten
- Ein Lageplan der Immobilie, inklusive der Katasterdaten sollte sie sich nicht auf Bauland befinden, unterschrieben vom Architektend) Baugenehmigunge) Baufertigstellungs?Bescheinigung (certificado final de obra)
- Baufertigstellung Bescheinigung (certificado final de obra) und Bestätigung der Bewohnbarkeit (certificado de habitabilidad) ausgestellt vom Bauleiter und vom Architekten unterschrieben
Für die „cédula por carencia“, benötigt man neben dem Antrag folgende Dokumente:
- Kopie des Kaufvertrag, Escritura oder Grundbuchauszug
- Ein aktuelles Foto der Immobilie, datiert und unterschrieben vom Architekten
- Ein Lageplan der Immobilie, inklusive der Katasterdaten sollte sie sich nicht auf Bauland befinden, unterschrieben vom Architekten
- Bestätigung der Bewohnbarkeit (certificado de habitabilidad)
- „Certificado de situación urbanística“ welches bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden kann.
Für die Beantragung müssen folgende Anforderungen erfüllt werden:
- Das fragliche Gebäude muss vor dem 1. März 1987 fertiggestellt worden sein.
- Ein Schreiben dass eine bzw. keine urbanistische Infraktion vorliegt (von der Gemeinde).
- Das nach dem 1. März 1987 kein Umbau stattgefunden hat, für den eine Baugenehmigung für eine „Obra Mayor“ beantragt hätte werden müssen.