Mallorcas Gemeinden

Jegliches Bauvorhaben unterliegt der Pflicht, eine Genehmigung bei der entsprechenden Stadtverwaltung einzuholen. Das heißt, dass Bauvorhaben einer Überwachung durch die Stadt unterliegen. In bestimmten Fällen ist eine zusätzliche Genehmigung von anderen Behörden erforderlich. Auf Grundlage der Pläne und Städtebauvorschriften, die das Grundstück betreffen, muss die Stadtverwaltung prüfen, ob die Immobilie, in/an der Bauarbeiten vorgesehen sind, für diese geeignet ist. Vor dem Erwerb eines Grundstücks, auf dem gebaut werden soll, muss geprüft werden, ob das Grundstück überhaupt bebaubar ist und unter welchen Umständen.

Wenn es sich um ein nicht bebautes Grundstück oder ländliches Grundstück handelt, sollte vorerst eine Bebauungsbescheinigung beantragt werden, um festzustellen, ob die Verwendung als Wohnstätte erlaubt ist und welche Baubestimmungen auf dieses Grundstück anwendbar sind.

Im Falle eines nicht bebauten, ländlichen Grundstücks muss darüber hinaus die Mindestfläche berücksichtigt werden, die für den Bau notwendig ist, und ob diese tatsächlich bebaubar ist, da diese je nach Bodenschutzgrad bebaubar sein kann oder auch nicht.

Die Mindestfläche wird je nach Stadtverwaltung und Bodenschutzgrad unterschiedlich sein, weshalb jeder Fall einzeln geprüft werden muss.

In diesem Fall ist es ebenfalls notwendig, das Datum der letzten Teilung des ländlichen Grundstücks, das erworben werden soll, festzustellen.

Je nach Stadtverwaltung, zu der das ländliche Grundstück gehört, wird ein anderes Datum der letzten Teilung für die Bebaubarkeit maßgeblich sein, weshalb jeder Fall einzeln geprüft werden muss. Andererseits, und je nach Art des Bauvorhabens, muss eine Genehmigung für ein großes Bauvorhaben (obra mayor) oder für ein kleines Bauvorhaben (obra menor) eingeholt werden. Der Bau eines Einfamilienhauses erfordert in jedem Fall die Einholung einer Baugenehmigung. Dem Antrag muss ein von einem Architekten unterschriebenes Grund- und Ausführungsprojekt beigefügt werden. Nachdem die Baugenehmigung erteilt wurde, muss der Bau dem eingereichten Projekt entsprechend ausgeführt werden. Nach Beendigung der Bauarbeiten wird die Stadtverwaltung prüfen, ob die Bauarbeiten dem Projekt entsprechen. Sollte das der Fall sein, so erteilt die Stadtverwaltung eine abschließende Baubescheinigung (certificado final de obras)