Die Bewohnbarkeitsbescheinigung – Cédula de habitabilidad

Die „cédula“ ist ein Dokument, das vom Inselrat (Consell de Mallorca) ausgestellt wird und das den Nachweis erbringt, dass ein zu Wohnzwecken bestimmtes Gebäude die Mindestanforderungen an Größe, technischen Anschlüssen und sanitären Einrichtungen erfüllt. Sie ist damit ein staatliches Kontrollinstrument, was auch daran deutlich wird, dass Wasser, Abwasser, Strom, Gas und Telefonanschluss nur eingerichtet werden dürfen, wenn eine „cédula“ vorliegt.

Es gibt drei Arten von einer Cédula:

Erstbezug (Primera ocupación):

bei Erstbezug (wenn ein Gebäude erstmals fertig gestellt wurde), an- oder umgebaut wurde oder eine Nutzungsänderung in mehr als 60% der bebauten Fläche vollzogen wurde.

Verlängerung (Renovación):

Die Verlängerungsbescheinigung ist nach Ablauf von zehn Jahren zu beantragen.

Karenz (Carencia):

Wenn die Bauarbeiten an dem fraglichen Gebäude vor dem 1. März 1987 erfolgt sind und das Gebäude noch nie eine „cédula“ hatte.

Laufzeit der “cédula”: 10 Jahre und danach muss sie verlängert werden.

Laufzeit der Ausstellung einer „cédula“: Im Normalfall 10-15 Tage, in ländlichen Gebieten zwischen 1-2 Monaten.

Ausstellungsgebühr:

12,02 € für Wohngebäude.

24,04 € für Lokale.

6,01 € für Plätze in Wohngebäuden.

0,66 € für Duplikate.

Weitere Gebühren:

3,31€ pro beglaubige Unterlagen.

Für eine „cédula de renovación“ benötigt man neben dem Antrag folgende Dokumente:

a) Kopie des Kaufvertrages, Escritura oder Grundbuchauszug

b) Letzte “cédula” oder wenn nicht verfügbar:

Bei städtischen Immobilien eine Stromrechnung

Bei ländlichen Immobilien reicht eine Stromrechnung nicht, man muss ebenso eine Kopie des Kaufvertrages sowie die Baufertigstellungs?Bescheinigung (certificado final de obra) des Architekten und der Gemeinde einreichen (das Datum der Fertigstellung muss darauf zu sehen sein, damit der Inselrat eine vorherige “cédula” finden kann – immer wenn vor dem Jahr 1992)

c) Bestätigung der Bewohnbarkeit durch den Architekten

d) Ein aktuelles Foto der Immobilie, datiert und unterschrieben vom Architekten

e) Ein Lageplan der Immobilie mit den Katasterdaten unterschrieben vom Architekten

Die Unterlagen c) d) e) werden vom Architekten vorbereitet, dieser benötigt dafür folgende Dokumente:

1. Baufertigstellungs? Bescheinigung (certificado final de obra) oder Baugenehmigung

2. Vorherige “cédula” oder eine Stromrechnung

Orientative Preise des Architekten:

180 € + MwSt. im Falle dass der Architekt nur die Unterlagen c) d) e) vorbereitet; der Eigentümer muss dann aber selbst den Antrag beim Inselrat einreichen.

250 € + MwSt. mit allen Formalitäten inklusive ( http://www.conselldemallorca.net/)

Für Duplikate der „cédula„ benötigt man neben dem Antrag folgende Dokumente:

a) Kopie des Kaufvertrag, Escritura oder Grundbuchauszug,

b) Schriftliche Erklärung dass kein Umbau stattgefunden hat (beigefügtes Dokument)

c) Ein aktuelles Foto der Immobilie, datiert und unterschrieben vom Eigentümer

Für die „cédula de primera ocupación“, benötigt man neben dem Antrag folgende Dokumente:

a) Kopie des Kaufvertrag, Escritura oder Grundbuchauszug

b) Ein aktuelles Foto der Immobilie, datiert und unterschrieben vom Architekten

c) Ein Lageplan der Immobilie, inklusive der Katasterdaten sollte sie sich nicht auf Bauland befinden, unterschrieben vom Architektend) Baugenehmigunge) Baufertigstellungs?

Bescheinigung (certificado final de obra)

f) Baufertigstellungs?

Bescheinigung (certificado final de obra) und Bestätigung der Bewohnbarkeit (certificado de habitabilidad) ausgestellt vom Bauleiter und vom Architekten unterschrieben

Für die „cédula por carencia“, benötigt man neben dem Antrag folgende Dokumente:

a) Kopie des Kaufvertrag, Escritura oder Grundbuchauszug

b) Ein aktuelles Foto der Immobilie, datiert und unterschrieben vom Architekten

c) Ein Lageplan der Immobilie, inklusive der Katasterdaten sollte sie sich nicht auf Bauland befinden, unterschrieben vom Architekten

d) Bestätigung der Bewohnbarkeit (certificado de habitabilidad)

e) „Certificado de situación urbanística“ welches bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden kann.

Für die Beantragung müssen folgende Anforderungen erfüllt werden:

•Das fragliche Gebäude muss vor dem 1. März 1987 fertiggestellt worden sein.

•Ein Schreiben dass eine bzw. keine urbanistische Infraktion vorliegt (von der Gemeinde).

•Das nach dem 1. März 1987 kein Umbau stattgefunden hat, für den eine Baugenehmigung für eine „Obra Mayor“ beantragt hätte werden müssen.


Kontakt und Öffnungszeiten:

Cédulas de Habitabilidad.

Departamento de Territorio del Consell de Mallorca.

General Riera, 113, 1º piso.

07010 Palma (Llar de la Infància)

Telefon: (+34) 971 173 587

Fax: (+34) 971 219 882

Web: www.conselldemallorca.cat

Öffnungszeiten: Mo-Fr, 9.00 – 13.30 Uhr

(Quelle: Engel & Völkers)